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   BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77   

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BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77 (https://dejure.org/1977,1817)
BayObLG, Entscheidung vom 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77 (https://dejure.org/1977,1817)
BayObLG, Entscheidung vom 16. November 1977 - BReg. 2 Z 62/77 (https://dejure.org/1977,1817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks; Anforderungen an die Eintragung einer Rechtsänderung in das Grundbuch; Voraussetzungen für die Einräumung eines unentgeltlichen Nießbrauchs auf Lebenszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 700
  • MDR 1978, 316
  • DB 1978, 344
  • BayObLGZ 1977, 268
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

    Auszug aus BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77
    In Rechtsprechung und Lehre ist allerdings - durchaus herrschend - anerkannt, daß zur Sicherung künftiger Ansprüche eine Vormerkung nur eingetragen werden kann, wenn bereits der Rechtsboden für ihre Entstehung durch ein rechtsverbindliches Angebot oder Abkommen zwischen den künftigen Vertragsparteien so weit vorbereitet ist, daß ihre Entstehung nur noch vom Willen des demnächst Berechtigten abhängt (RGZ 151, 75/77; BGHZ 12, 115/118; …

    Der von dem Bundesgerichtshof (BGHZ 12, 115/117), dem Kammergericht DNotZ 1972, 173/174 und dem Oberlandesgericht Celle (RhNK 1976, 15) geäußerten, nicht näher begründeten Ansicht, daß auch bedingte Ansprüche nur unter den gleichen einschränkenden Voraussetzungen, wie sie für künftige Ansprüche anerkannt sind, durch eine Vormerkung gesichert werden können (ebenso auch die Auffassung in BayObLGZ 1974, 118/123; 1976, 297/299; 1977 Nr. 20, an der der Senat schon im Beschluß vom 21.10.1977 - BReg. 2 Z 68/77 -, BayObLGZ 1977 Nr. 48, nicht mehr festgehalten hat), kann daher nicht beigepflichtet werden.

    Es stellt sich daher die Frage, ob der Eintragung der Vormerkungen der Grundsatz entgegensteht, daß der Anspruch, der durch Vormerkung gesichert werden soll, gegen denjenigen bestehen oder entstehen muß, dessen Grundstück von der Vormerkung betroffen wird (BGHZ 12, 115/120; KG OLG 15, 333/334 und KGJ 48, 189/193; Palandt § 883 Anm. 3 c; Staudinger § 883 RdNr. 15; Westermann Sachenrecht 5. Aufl. § 84 Anm. II 1 e = S. 417).

  • KG, 31.08.1971 - 1 W 10861/69
    Auszug aus BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77
    In diese weitgehende, für die Sicherung künftiger Ansprüche entwickelte Einschränkung ist in Rechtsprechung und Schrifttum vielfach auch die Sicherung bedingter Ansprüche einbezogen worden, ohne daß hierbei auf eine Unterscheidung zwischen künftigen und bedingten Ansprüchen näher eingegangen und die Gleichbehandlung begründet wurde (BGH a.a.O.; BayObLGZ 1974, 118/123; 1976, 297/299; 1977 Nr. 20; KG DNotZ 1972, 173/174; OLG Celle RhNK 1976, 15 ff.; Soergel/Siebert a.a.O. RdNr. 6; Ertl in KEHE RdNr. 43 zu § 22 GBO , anders nunmehr in Rpfleger 1977, 345/346 und MittBayNot 1977, 114).

    Soweit vereinzelt davon ausgegangen worden ist, daß Vormerkungen zur Sicherung bedingter Ansprüche jedenfalls dann nicht eintragungsfähig seien, wenn der Eintritt der Bedingung von der Willkür des Verpflichteten abhängen soll (RGZ 72, 385; KG DNotZ 1972, 173/174; Soergel/Siebert RdNr. 6 zu § 883), muß hierzu im vorliegenden Fall, der anders liegt, nicht Stellung genommen werden.

    Der von dem Bundesgerichtshof (BGHZ 12, 115/117), dem Kammergericht DNotZ 1972, 173/174 und dem Oberlandesgericht Celle (RhNK 1976, 15) geäußerten, nicht näher begründeten Ansicht, daß auch bedingte Ansprüche nur unter den gleichen einschränkenden Voraussetzungen, wie sie für künftige Ansprüche anerkannt sind, durch eine Vormerkung gesichert werden können (ebenso auch die Auffassung in BayObLGZ 1974, 118/123; 1976, 297/299; 1977 Nr. 20, an der der Senat schon im Beschluß vom 21.10.1977 - BReg. 2 Z 68/77 -, BayObLGZ 1977 Nr. 48, nicht mehr festgehalten hat), kann daher nicht beigepflichtet werden.

  • BayObLG, 13.03.1974 - BReg. 2 Z 12/74

    Antrag auf Eintragung einer Vormerkung ins Wohnungsgrundbuch; Aufhebung und

    Auszug aus BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77
    In diese weitgehende, für die Sicherung künftiger Ansprüche entwickelte Einschränkung ist in Rechtsprechung und Schrifttum vielfach auch die Sicherung bedingter Ansprüche einbezogen worden, ohne daß hierbei auf eine Unterscheidung zwischen künftigen und bedingten Ansprüchen näher eingegangen und die Gleichbehandlung begründet wurde (BGH a.a.O.; BayObLGZ 1974, 118/123; 1976, 297/299; 1977 Nr. 20; KG DNotZ 1972, 173/174; OLG Celle RhNK 1976, 15 ff.; Soergel/Siebert a.a.O. RdNr. 6; Ertl in KEHE RdNr. 43 zu § 22 GBO , anders nunmehr in Rpfleger 1977, 345/346 und MittBayNot 1977, 114).

    Der von dem Bundesgerichtshof (BGHZ 12, 115/117), dem Kammergericht DNotZ 1972, 173/174 und dem Oberlandesgericht Celle (RhNK 1976, 15) geäußerten, nicht näher begründeten Ansicht, daß auch bedingte Ansprüche nur unter den gleichen einschränkenden Voraussetzungen, wie sie für künftige Ansprüche anerkannt sind, durch eine Vormerkung gesichert werden können (ebenso auch die Auffassung in BayObLGZ 1974, 118/123; 1976, 297/299; 1977 Nr. 20, an der der Senat schon im Beschluß vom 21.10.1977 - BReg. 2 Z 68/77 -, BayObLGZ 1977 Nr. 48, nicht mehr festgehalten hat), kann daher nicht beigepflichtet werden.

  • BayObLG, 21.04.1977 - BReg. 2 Z 29/76
    Auszug aus BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77
    Ein Anspruch kann durch eine Vormerkung gesichert werden, wenn seine Rechtsgrundlage so weit vorbereitet ist, daß sein Entstehen nur noch vom Willen des Berechtigten abhängt (vgl. Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 21.4.1977 2 Z 29/76 in Fotokopie beigefügt).

    Zur Begründung seiner Entscheidung hat es sich im wesentlichen die im Beschluß des Senats vom 21.4.1977 (BayObLGZ 1977 Nr. 20 = NJW 1977, 1781 = Rpfleger 1977, 251 = …

  • BayObLG, 30.11.1976 - BReg. 2 Z 22/76
    Auszug aus BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77
    In diese weitgehende, für die Sicherung künftiger Ansprüche entwickelte Einschränkung ist in Rechtsprechung und Schrifttum vielfach auch die Sicherung bedingter Ansprüche einbezogen worden, ohne daß hierbei auf eine Unterscheidung zwischen künftigen und bedingten Ansprüchen näher eingegangen und die Gleichbehandlung begründet wurde (BGH a.a.O.; BayObLGZ 1974, 118/123; 1976, 297/299; 1977 Nr. 20; KG DNotZ 1972, 173/174; OLG Celle RhNK 1976, 15 ff.; Soergel/Siebert a.a.O. RdNr. 6; Ertl in KEHE RdNr. 43 zu § 22 GBO , anders nunmehr in Rpfleger 1977, 345/346 und MittBayNot 1977, 114).

    Der von dem Bundesgerichtshof (BGHZ 12, 115/117), dem Kammergericht DNotZ 1972, 173/174 und dem Oberlandesgericht Celle (RhNK 1976, 15) geäußerten, nicht näher begründeten Ansicht, daß auch bedingte Ansprüche nur unter den gleichen einschränkenden Voraussetzungen, wie sie für künftige Ansprüche anerkannt sind, durch eine Vormerkung gesichert werden können (ebenso auch die Auffassung in BayObLGZ 1974, 118/123; 1976, 297/299; 1977 Nr. 20, an der der Senat schon im Beschluß vom 21.10.1977 - BReg. 2 Z 68/77 -, BayObLGZ 1977 Nr. 48, nicht mehr festgehalten hat), kann daher nicht beigepflichtet werden.

  • BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61

    Zulässigkeit einer Potestativbedingung

    Auszug aus BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77
    Ihre Rechtfertigung findet diese Auffassung in der Erwägung, daß im Gegensatz zu künftigen Ansprüchen bedingte Ansprüche bereits im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung entstehen und nicht erst im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung, also mit ihrer Entstehung bereits eine gesicherte Grundlage für eine Eintragung einer Vormerkung bieten (RGZ 69, 281/283; 125, 242/247; BGH DNotZ 1963, 230/232; BGHZ 38, 369/371; …
  • RG, 24.01.1910 - V 324/08

    Vorverkauf; Formvorschrift des § 313 BGB

    Auszug aus BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77
    Soweit vereinzelt davon ausgegangen worden ist, daß Vormerkungen zur Sicherung bedingter Ansprüche jedenfalls dann nicht eintragungsfähig seien, wenn der Eintritt der Bedingung von der Willkür des Verpflichteten abhängen soll (RGZ 72, 385; KG DNotZ 1972, 173/174; Soergel/Siebert RdNr. 6 zu § 883), muß hierzu im vorliegenden Fall, der anders liegt, nicht Stellung genommen werden.
  • BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz. Wiederkaufsrecht

    Auszug aus BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77
    Ihre Rechtfertigung findet diese Auffassung in der Erwägung, daß im Gegensatz zu künftigen Ansprüchen bedingte Ansprüche bereits im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung entstehen und nicht erst im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung, also mit ihrer Entstehung bereits eine gesicherte Grundlage für eine Eintragung einer Vormerkung bieten (RGZ 69, 281/283; 125, 242/247; BGH DNotZ 1963, 230/232; BGHZ 38, 369/371; …
  • RG, 17.10.1908 - V 194/08

    Wiederkauf; Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77
    Ihre Rechtfertigung findet diese Auffassung in der Erwägung, daß im Gegensatz zu künftigen Ansprüchen bedingte Ansprüche bereits im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung entstehen und nicht erst im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung, also mit ihrer Entstehung bereits eine gesicherte Grundlage für eine Eintragung einer Vormerkung bieten (RGZ 69, 281/283; 125, 242/247; BGH DNotZ 1963, 230/232; BGHZ 38, 369/371; …
  • BayObLG, 21.10.1977 - BReg. 2 Z 68/77
    Auszug aus BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77
    Der von dem Bundesgerichtshof (BGHZ 12, 115/117), dem Kammergericht DNotZ 1972, 173/174 und dem Oberlandesgericht Celle (RhNK 1976, 15) geäußerten, nicht näher begründeten Ansicht, daß auch bedingte Ansprüche nur unter den gleichen einschränkenden Voraussetzungen, wie sie für künftige Ansprüche anerkannt sind, durch eine Vormerkung gesichert werden können (ebenso auch die Auffassung in BayObLGZ 1974, 118/123; 1976, 297/299; 1977 Nr. 20, an der der Senat schon im Beschluß vom 21.10.1977 - BReg. 2 Z 68/77 -, BayObLGZ 1977 Nr. 48, nicht mehr festgehalten hat), kann daher nicht beigepflichtet werden.
  • RG, 01.03.1936 - V 277/35

    Kann auf Grund eines der gesetzlichen Form entbehrenden Grundstückskaufvertrags

  • BayObLG, 19.01.1976 - BReg. 1 Z 105/75
  • RG, 01.06.1929 - V 189/28

    1. Zum Begriff der Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Vorerben. 2. Über die

  • OLG München, 23.09.2011 - 34 Wx 247/11

    Wohnungseigentum: Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Balkon

    Die Aufforderung, den Antrag zu ändern, nämlich einen beanstandeten Antrag zurückzunehmen, wodurch die Vollziehung der übrigen Anträge ermöglicht wird, ist bei verbundenen Anträgen (§ 16 Abs. 2 GBO) durch Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 GBO zulässig (BayObLGZ 1977, 268/271; Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 37 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

    Ist ein solcher Antrag - wie hier - durch einen zulässigen Vorbehalt nach § 16 Abs. 2 GBO mit anderen Anträgen verbunden, so kann das Grundbuchamt durch Zwischenverfügung nach § 18 GBO lediglich auf die Rücknahme des beanstandeten Antrags hinwirken, um den Vollzug anderer Eintragungsanträge zu ermöglichen (BGHZ 71, 349, 351 = Rpfleger 1978, 365; BayObLGZ 1977, 268, 261; Senat OLGZ 1975, 150, 153).

    Den Beteiligten bleibt es unbenommen, durch eine andere Vertragsgestaltung zu gewährleisten, daß ein etwa entstehender gesetzlicher Anspruch der Beteiligten zu 1) auf Rückübertragung nach den §§ 528, 530 BGB durchsetzbar bleibt, etwa indem ein bedingter Rückauflassungsanspruch der Beteiligten zu 1) für den Fall begründet wird, daß die Beteiligte zu 2) die ihr übertragenen Wohnungseigentumsrechte veräußert oder belastet (vgl. BGHZ 134, 182 ff.) und/oder die Wohnungseigentumsrechte mit einer Zwangshypothek belastet oder zwangsversteigert werden (BayObLGZ 1977, 268, 274; OLG Düsseldorf OLGZ 1984, 90).

  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 251/93

    Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts bei einem Grundstückskaufvertrag

    Außerhalb des Anwendungsbereichs des Reichssiedlungsgesetzes ist es bei der Veräußerung von Bauland durch eine Gemeinde ebenfalls üblich, als Wiederkaufsfall auch eine Zwangsversteigerung (vgl. BayObLG NJW 1978, 700, 701; MünchKomm/Wacke, aaO. § 883 Rdnr. 34; Wörbelauer DNotZ 1963, 581, 582) oder sogar schon deren Anordnung (vgl. KG OLGE 45 (1926), 201, 202; OLG Düsseldorf Rpfl 1991, 471, 472) zu vereinbaren.
  • BayObLG, 22.12.1980 - BReg. 2 Z 62/80

    Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs aus einem Rückvermächtnis

    Dem steht weder entgegen, daß der Anspruch (in mehrfacher Hinsicht) bedingt ist (der Eintritt der Bedingung kann vom Schuldner nicht ausschließlich einseitig beeinflußt werden; vgl. BayObLGZ 1977, 247 /250), noch daß der Anspruch zwangsläufig erst nach dem Tod des Beteiligten zu 1) zum Tragen kommen kann (vgl. BayObLGZ 1977, 268/272 m. Nachw.).

    Es ist aber nicht ausgeschlossen, die Bestimmung dahin zu verstehen, daß die Ehefrau für diesen Fall (nach ihrem Ehemann, dem Beteiligten zu 1), als Vorvermächtnisnehmer) von der Mutter der Beteiligten als Nachvermächtnisnehmerin eingesetzt und dann (schuldrechtlich; erfüllbar durch ihre Erben als Nachlaßverbindlichkeit, vgl. BayObLGZ 1977, 268/272) verpflichtet sein sollte, die Grundstücke im Wege des Nachvermächtnisses an die Erbinnen, die Beteiligten zu 2), rückaufzulassen (vgl. BGH bei Keßler DRiZ 1966, 395/398).

    cc) Ist nach alledem ein durch Vormerkung sicherbarer Anspruch nicht mit Sicherheit auszuschließen - auch ein Verstoß gegen § 137 BGB ist nicht anzunehmen (BayObLGZ 1977, 268/272 ff.; 1978, 287/291 ff.) -, so ist für eine Löschung der eingetragenen Auflassungsvormerkung von Amts wegen kein Raum.

  • OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80

    Auflassung an in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten

    Dem steht weder entgegen, daß der Anspruch (in mehrfacher Hinsicht) bedingt ist (der Eintritt der Bedingung kann vom Schuldner nicht ausschließlich einseitig beeinflußt werden; vgl. BayObLGZ 1977, 247 /250), noch daß der Anspruch zwangsläufig erst nach dem Tod des Beteiligten zu 1) zum Tragen kommen kann (vgl. BayObLGZ 1977, 268/272 m. Nachw.).

    Es ist aber nicht ausgeschlossen, die Bestimmung dahin zu verstehen, daß die Ehefrau für diesen Fall (nach ihrem Ehemann, dem Beteiligten zu 1), als Vorvermächtnisnehmer) von der Mutter der Beteiligten als Nachvermächtnisnehmerin eingesetzt und dann (schuldrechtlich; erfüllbar durch ihre Erben als Nachlaßverbindlichkeit, vgl. BayObLGZ 1977, 268/272) verpflichtet sein sollte, die Grundstücke im Wege des Nachvermächtnisses an die Erbinnen, die Beteiligten zu 2), rückaufzulassen (vgl. BGH bei Keßler DRiZ 1966, 395/398).

    cc) Ist nach alledem ein durch Vormerkung sicherbarer Anspruch nicht mit Sicherheit auszuschließen - auch ein Verstoß gegen § 137 BGB ist nicht anzunehmen (BayObLGZ 1977, 268/272 ff.; 1978, 287/291 ff.) -, so ist für eine Löschung der eingetragenen Auflassungsvormerkung von Amts wegen kein Raum.

  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01

    Auslegung der Grundbucheintragung - strenge Anforderungen an Nachweis

    Für die gegenteilige Auffassung (MünchKomm/Wacke § 883 Rn. 135; siehe auch Hagen/Lorenz in Erman BGB 10. Aufl. § 883 Rn. 20) kann die Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1977, 268) nicht herangezogen werden, weil die maßgebliche Entscheidung nicht die Sicherung eines Schenkungsversprechens von Todes wegen, sondern die Sicherungsfähigkeit eines entgeltlichen und bedingten Rückübertragungsanspruchs auf den Todesfall beinhaltet (aaO S. 272).
  • OLG Hamm, 20.09.1994 - 15 W 250/94

    Eintragungsfähigkeit für bedingten Auflassungsanspruch

    Durchgreifende Bedenken gegen die Vormerkungsfähigkeit eines solchen bedingten Auflassungsanspruches bestehen nach der in der Rechtsprechung einhellig vertretenen Auffassung nicht (BayObLGZ 1977, 247, 249; 1977, 268, 271; 1978, 287, 290 sowie Rpfleger 1989, 190, 191; Senat, OLGZ 1978, 169 = Rpfleger 1978, 137 ; OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 167, 169; OLG Düsseldorf OLGZ 1984, 90).

    Die in der notariellen Urkunde vom 02.11.1993 beabsichtigte Erstreckung der Vormerkung auf den Rechtsnachfolger des eingetragenen Eigentümers scheitert an dem allgemein anerkannten Grundsatz, daß der Anspruch, der durch Vormerkung gesichert werden soll, gegen denjenigen bestehen oder entstehen muß, dessen Grundstück von der Vormerkung betroffen wird (BGHZ 12, 115, 120; KGJ 48, 189, 193; BayObLGZ 1977, 268, 271 = Rpfleger 1978, 135, 136; Senat, Rechtspfleger 1966, 366; OLG Schleswig NJW-RR 1993, 11 ; Palandt-Bassenge, BGB , 53. Aufl., § 883 Rndr. 14).

  • OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 21 U 23/02

    Grundstücksschenkungsvertrag: Anwendungsbereich einer durch Vormerkung

    Es herrscht daher Einigkeit, dass ein durch bestimmte Ereignisse bedingter Rückübereignungsanspruch aus einem Grundstücksübertragungsvertrag zwischen Eltern und Kindern vormerkungsfähig ist (BayObLG NJW 1978, 700; BGHZ 134, 182 = NJW 1997, 861 = MDR 1997, 338).
  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 106/92

    Antrags- und Beschwerderecht eines Notars

    Eine solche Meinungsäußerung des Grundbuchamts, verbunden mit der Aufforderung zur Antragsrücknahme, ist nicht anfechtbar, weil sie keine Entscheidung darstellt (BayObLGZ 1977, 268/270; OLG Hamm Rpfleger 1975, 134; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 59; 1978, 306; Horber/Demharter Anm. 5 a, KEHE/Kuntze GBR 4.Aufl. Rn.60, jeweils zu § 71 ; Meikel/Böttcher GBR 4.Aufl. § 18 Rn. 24).
  • BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 45/81

    Zur Abgrenzung zwischen Nießbrauch und beschränkter persönlicher Dienstbarkeit

    Bei mehreren im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO verbundenen Anträgen - dies ist bei Begründung eines Wohnungsrechts im Rahmen eines Grundstücksüberlassungsvertrags regelmäßig anzunehmen (BayObLGZ 1975, 1/5 = MittBayNot 1975, 104 ; Horber GBO 15. Aufl. § 16 Anm. 5 b) - kann allerdings das Grundbuchamt durch Zwischenverfügung anheimgeben, einen dieser Anträge zurückzunehmen, um dem Eintragungsbegehren im übrigen zum Erfolg zu verhelfen ( BGHZ 71, 349 /351 = DNotZ 1978, 696 ; BayObLGZ 1977, 268 /270 f.; BayObLG MittBayNot 1979, 161 /162 m.Nachw.).
  • BayObLG, 09.04.1981 - BReg. 2 Z 21/81

    Zum Inhalt einer Reallast und zu ihrer Abgrenzung von einem Wohnungsrecht

  • OLG Köln, 12.08.1994 - 2 Wx 47/93

    Zulässigkeit einer Verfügungsunterlassungsverpflichtung zum Schutz des

  • VG Gießen, 29.11.1999 - 6 G 2321/99

    Gewährung von Sozialhilfe; Grundstück stellt wirtschaftlich und rechtlich

  • BayObLG, 22.08.1996 - 2Z BR 84/96

    Vormerkung zur Sicherung eines aufschiebend bedingten Anspruchs auf Übertragung

  • BayObLG, 16.04.1980 - BReg. 2 Z 10/80

    Zur Löschung einer Auflassungsvormerkung

  • LG Köln, 03.04.1990 - 11 T 76/90

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung für einen unbedingten

  • BayObLG, 18.11.1988 - BReg. 2 Z 99/88

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung einer im Rahmen eines Erbvertrages

  • OLG Köln, 24.11.1993 - 11 U 77/93

    Anwendung des § 894 BGB bei zu Unrecht eingetragenen Vormerkungen; Sicherung

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